Produkte zum Begriff Pflegedienst:
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Immobilienverkauf (Burk, Peter)
Immobilienverkauf , Immobilienverkauf: Mit oder ohne Makler? Für private Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen Berücksichtigt das neue Maklerrecht vom 23.12.2020 mit den neuen Regelungen zur Maklerprovision 110 Checkblätter helfen, gezielt alle Kostenrisiken und Vertragsfallen auszuschalten Dieser Praxis-Ratgeber führt Immobilienbesitzer Schritt für Schritt durch den Verkauf ihres Eigentums - von der Wertermittlung über die Vertragsgestaltung bis zur Übergabe. Während bislang der Käufer den Makler oft allein bezahlte, werden künftig Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklercourtage tragen müssen. Das sind schnell viele Tausend Euro. Wer ohne Makler verkaufen möchte, findet in dem Ratgeber das nötige Praxis-Wissen. Ebenso wie alle, die über einen Makler verkaufen wollen - ohne Kostenrisiken und Vertragsfallen. Mit den Beispielen aus dem Ratgeber werden Sie die Wertermittlung Ihrer Immobilie selbst durchführen oder eine externe nachvollziehen und eine eigene realistische Preisermittlung vornehmen können Maklerverträge verstehen und in der Lage sein abzuschätzen, ob Sie Ihre Immobilie auch ohne Makler verkaufen können Notarverträge mit den typischen rechtlichen Formulierungen verstehen Übergaberisiken rund um die Übergabe von Nutzen und Lasten, Versicherungen oder Gewährleistungen erkennen und ausschalten können Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nicht vergessen. Plus: Immobilienverkauf bei laufendem Darlehen, Verkauf vermieteter Immobilien, Immobilienverkauf bei Immobilien auf Erbbaurechtsgrundstücken und alle Besonderheiten beim Wohnungsverkauf. Der Autor Peter Burk arbeitet für das "Institut Bauen und Wohnen" und die Bauberatung der Verbraucherzentrale. Er kennt die gefährlichen Stolperfallen beim Verkauf von Immobilien aus seiner täglichen Praxis und hat bereits mehrere erfolgreiche Immobilien-Ratgeber verfasst. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 202103, Produktform: Leinen, Autoren: Burk, Peter, Edition: NED, Auflage: 21001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 392, Keyword: Erschließung; Kostenrisiken beim Kostensteigerung; Hausverkauf; Verkauf eines gebrauchten Hauses; Grundbuchgebühren; Boris; Wertermittlung; Vertragsfallen; Hausverkauf ohne Immobilienverkauf; Verkauf ohne Makler; Makler; immobilienbesitz; Erbpacht; Was ist meine Immobilie wert; Kostenfallen; versteckte Mängel; Preisermittlung; Immobilienanzeige; Baulast; Bodenrichtwert; Gewährleistung; Immobilienrichtwert; Wohnungsverkauf; Vertragsformulierungen beim Immobilienverkauf, Fachschema: Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Bau / Baurecht~Baurecht - Bundesbaurecht~Grundstücksrecht~Sachenrecht~Eigentum / Wohneigentum~Wohneigentum~Recht / Ratgeber (allgemein), Fachkategorie: Baurecht, Recht für Ingenieure~Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht)~Wohnen und Wohneigentum: Kauf, Verkauf und rechtliche Aspekte~Ratgeber, Sachbuch: Recht, Region: Deutschland, Sprache: Deutsch, Thema: Verstehen, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, Verlag: Verbraucherzentrale NRW, Verlag: Verbraucherzentrale NRW e.V., Breite: 247, Höhe: 28, Gewicht: 1014, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 34.90 € | Versand*: 0 € -
Immobilienmärkte und Immobilienbewertung
Immobilienmärkte und Immobilienbewertung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3., vollst. überarb. u. erw. Aufl., Erscheinungsjahr: 20200920, Produktform: Leinen, Redaktion: Francke, Hans-Hermann~Rehkugler, Heinz~Wölfle, Marco~Raffelhüschen, Bernd, Auflage: 20003, Auflage/Ausgabe: 3., vollst. überarb. u. erw. Aufl, Abbildungen: mit ca. 148 Abbildungen, Keyword: Immobilienökonomie; Immobilienprodukte; Immobilien; Bilanzierung; Bewertungsverfahren; Immobilienmarktdaten; Immobilienkrise; Discouted Cashflow-Verfahren; Kapitalanlageentscheidung; Immobiliengesellschaften, Fachschema: Immobilie, Fachkategorie: Industrien und Branchen, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Einzelne Wirtschaftszweige, Fachkategorie: Management: Immobilien und Anlagen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIV, Seitenanzahl: 607, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen, Franz, GmbH, Verlag, Länge: 246, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1221, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783800638086 9783800630929, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 142739
Preis: 59.00 € | Versand*: 0 € -
Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.
Preis: 6.99 € | Versand*: 0.00 € -
Ratgeber Immobilienfinanzierung| Finanzierungsmöglichkeiten Immobilien|Handbuch Finanzierung Hauskauf
Tipps für Baufinanzierung, Haus- & Wohnungskauf
Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
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Kann Pflegedienst Pflegestufe beantragen?
Kann ein Pflegedienst eine Pflegestufe beantragen? Nein, grundsätzlich kann nur die pflegebedürftige Person selbst oder deren gesetzlicher Vertreter eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Der Pflegedienst kann jedoch bei der Einschätzung des Pflegebedarfs unterstützen und entsprechende Informationen bereitstellen. Es ist wichtig, dass der Antrag auf eine Pflegestufe gut vorbereitet ist und alle relevanten Informationen und Unterlagen eingereicht werden, um eine angemessene Einstufung zu gewährleisten. Der Pflegedienst kann dabei helfen, die Pflegesituation und den individuellen Pflegebedarf zu dokumentieren und zu erläutern. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Einstufung in eine Pflegestufe jedoch bei der Pflegekasse.
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Wer zahlt den Pflegedienst?
Der Pflegedienst wird in der Regel von verschiedenen Stellen bezahlt, abhängig von der individuellen Situation des Pflegebedürftigen. In Deutschland übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, wenn der Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht. Falls die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit entstanden ist, kann die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die Kosten übernehmen. Wenn der Pflegebedürftige über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, muss er die Kosten für den Pflegedienst selbst tragen. In manchen Fällen kann auch Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden, um die Kosten für den Pflegedienst zu decken. Es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen, um die bestmögliche Finanzierung für den Pflegedienst zu finden.
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Ist ein Pflegedienst Vorsteuerabzugsberechtigt?
Ein Pflegedienst ist grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt, da er steuerpflichtige Leistungen erbringt. Das bedeutet, dass er die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von seinen eigenen Umsätzen abziehen kann. Dies mindert die Steuerlast des Pflegedienstes und wirkt sich somit positiv auf seine finanzielle Situation aus. Es ist jedoch wichtig, dass der Pflegedienst alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt und die Umsatzsteuer korrekt abführt. Bei Unsicherheiten sollte er sich an einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde wenden.
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Ist ein Pflegedienst umsatzsteuerpflichtig?
Ein Pflegedienst ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig, da die Leistungen, die er erbringt, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass auf die erbrachten Leistungen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Pflegedienst von der Umsatzsteuer befreit sein kann, zum Beispiel wenn die Leistungen im Rahmen der Kranken- und Altenpflege erbracht werden. In solchen Fällen ist es wichtig, sich genau über die steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerexperten in Anspruch zu nehmen.
Ähnliche Suchbegriffe für Pflegedienst:
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Immobilienfinanzierung Online: Per Mausklick attraktive Darlehenszinsen sichern
Für angehende Bauherren und Immobilienkäufer kann sich die Suche nach einer günstigen Immobilienfinanzierung im Internet lohnen. Denn viele Banken und Baugeldvermittler bieten dort Kredite zu günstigen Effektivzinsen an. Diese Angebote können deutlich unter denen herkömmlicher Angebote von Banken und Sparkassen liegen. Mit einem günstigen Angebot können Sie Tausende von Euro sparen. Das liegt an den hohen Summen und den langen Laufzeiten von Immobilienfinanzierungen. Auch für diejenigen, die nach dem Ablauf der Zinsbindungszeit eine Anschlussfinanzierung suchen, kommen die Online-Angebote infrage.
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Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung (Engelhardt, Lutz)
Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Engelhardt, Lutz, Seitenzahl/Blattzahl: 233, Abbildungen: 109 farbige Abbildungen und 21 Karten/Tabellen, Keyword: Barrierefreies Bauen; Baumängelgutachten; Bauschadengutachten; ImmoWertV; Immobilienbewertung; Marktwertgutachten; Verkehrswertgutachten; Wertermittlung, Fachschema: Immobilienrecht, Fachkategorie: Barrierefreiheit und Gebäudeplanung, Region: Europa, Warengruppe: HC/Bau- und Umwelttechnik, Fachkategorie: Gesetzliche Vorschriften zur Bewertung von Immobilien, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller Rudolf, Verlag: Müller Rudolf, Verlag: RM Rudolf Mller Medien GmbH & Co. KG, Länge: 239, Breite: 163, Höhe: 12, Gewicht: 570, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Ist ein Teil von EAN: 9783481043285, eBook EAN: 9783481043278, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.
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Burk, Peter: Finanzierungs- und Zahlungsfehler beim Immobilienkauf
Finanzierungs- und Zahlungsfehler beim Immobilienkauf , Ohne teure Fehler zur eigenen Immobilie Haus oder Wohnung, Bestandsimmobilie oder Neubau, von privatem oder gewerblichem Anbieter, mit Makler oder ohne - bei der Finanzierung und Zahlung von Immobilien lauern viele Risiken. Damit Sie hierbei nicht in eine finanzielle Schieflage geraten, hat der unabhängige Immobilienexperte Peter Burk die 102 häufigsten Fehler gesammelt. Schritt für Schritt erklärt er, wo die Fallstricke liegen und wie Sie diese umgehen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen bei der Auswahl der Baufinanzierung und zeigt Ihnen, worauf im Darlehensvertrag zu achten ist. Außerdem erfahren Sie, wie Sie mit soliden Zahlungsplänen Kostenrisiken beim Immobilienkauf minimieren. So behalten Sie Kontrolle und Sicherheit auf Ihrem Weg ins Eigenheim. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
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Wie wird Pflegedienst bezahlt?
Pflegedienste werden in der Regel über verschiedene Finanzierungsquellen bezahlt. Dazu gehören beispielsweise die Pflegeversicherung, private Krankenversicherungen, die gesetzliche Krankenversicherung oder auch Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Die Höhe der Zahlungen hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Pflegegrad, der Art der Pflegeleistungen und dem individuellen Bedarf ab. Pflegedienste stellen in der Regel eine Rechnung über erbrachte Leistungen aus, die dann von den entsprechenden Kostenträgern beglichen werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Kosten zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
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Was darf der Pflegedienst?
Was darf der Pflegedienst? Ein Pflegedienst darf pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung betreuen und pflegen. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und der Mobilität. Der Pflegedienst darf auch pflegefachliche Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel Wundversorgung oder Injektionen. Zudem darf er die Angehörigen der Pflegebedürftigen beraten und unterstützen.
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Welche Steuern zahlt ein Pflegedienst?
Ein Pflegedienst zahlt verschiedene Steuern, darunter Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen. Zudem müssen Lohnsteuern für die Mitarbeiter abgeführt werden, die in der Regel als Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Je nach Rechtsform des Pflegedienstes können auch Gewerbesteuern anfallen. Darüber hinaus müssen möglicherweise noch weitere Steuern wie die Körperschaftsteuer oder die Grundsteuer entrichtet werden, abhängig von den individuellen Gegebenheiten des Pflegedienstes.
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Wer zahlt Medikamentengabe durch Pflegedienst?
Die Kosten für die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst können von verschiedenen Faktoren abhängen. In der Regel werden diese Kosten von der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen, wenn die Medikamentengabe ärztlich verordnet wurde und als notwendige pflegerische Leistung gilt. Es ist wichtig, sich vorher bei der Versicherung zu informieren, ob und in welchem Umfang diese Leistung abgedeckt ist. In einigen Fällen können auch zusätzliche Kosten für die Medikamentengabe anfallen, die dann privat getragen werden müssen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die finanzielle Absicherung dieser Leistung zu informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
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