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Produkte zum Begriff Auflassungsvormerkung:


  • Immobilienverkauf (Burk, Peter)
    Immobilienverkauf (Burk, Peter)

    Immobilienverkauf , Immobilienverkauf: Mit oder ohne Makler? Für private Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen Berücksichtigt das neue Maklerrecht vom 23.12.2020 mit den neuen Regelungen zur Maklerprovision 110 Checkblätter helfen, gezielt alle Kostenrisiken und Vertragsfallen auszuschalten Dieser Praxis-Ratgeber führt Immobilienbesitzer Schritt für Schritt durch den Verkauf ihres Eigentums - von der Wertermittlung über die Vertragsgestaltung bis zur Übergabe. Während bislang der Käufer den Makler oft allein bezahlte, werden künftig Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklercourtage tragen müssen. Das sind schnell viele Tausend Euro. Wer ohne Makler verkaufen möchte, findet in dem Ratgeber das nötige Praxis-Wissen. Ebenso wie alle, die über einen Makler verkaufen wollen - ohne Kostenrisiken und Vertragsfallen. Mit den Beispielen aus dem Ratgeber werden Sie die Wertermittlung Ihrer Immobilie selbst durchführen oder eine externe nachvollziehen und eine eigene realistische Preisermittlung vornehmen können Maklerverträge verstehen und in der Lage sein abzuschätzen, ob Sie Ihre Immobilie auch ohne Makler verkaufen können Notarverträge mit den typischen rechtlichen Formulierungen verstehen Übergaberisiken rund um die Übergabe von Nutzen und Lasten, Versicherungen oder Gewährleistungen erkennen und ausschalten können Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nicht vergessen. Plus: Immobilienverkauf bei laufendem Darlehen, Verkauf vermieteter Immobilien, Immobilienverkauf bei Immobilien auf Erbbaurechtsgrundstücken und alle Besonderheiten beim Wohnungsverkauf. Der Autor Peter Burk arbeitet für das "Institut Bauen und Wohnen" und die Bauberatung der Verbraucherzentrale. Er kennt die gefährlichen Stolperfallen beim Verkauf von Immobilien aus seiner täglichen Praxis und hat bereits mehrere erfolgreiche Immobilien-Ratgeber verfasst. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 202103, Produktform: Leinen, Autoren: Burk, Peter, Edition: NED, Auflage: 21001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 392, Keyword: Erschließung; Kostenrisiken beim Kostensteigerung; Hausverkauf; Verkauf eines gebrauchten Hauses; Grundbuchgebühren; Boris; Wertermittlung; Vertragsfallen; Hausverkauf ohne Immobilienverkauf; Verkauf ohne Makler; Makler; immobilienbesitz; Erbpacht; Was ist meine Immobilie wert; Kostenfallen; versteckte Mängel; Preisermittlung; Immobilienanzeige; Baulast; Bodenrichtwert; Gewährleistung; Immobilienrichtwert; Wohnungsverkauf; Vertragsformulierungen beim Immobilienverkauf, Fachschema: Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Bau / Baurecht~Baurecht - Bundesbaurecht~Grundstücksrecht~Sachenrecht~Eigentum / Wohneigentum~Wohneigentum~Recht / Ratgeber (allgemein), Fachkategorie: Baurecht, Recht für Ingenieure~Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht)~Wohnen und Wohneigentum: Kauf, Verkauf und rechtliche Aspekte~Ratgeber, Sachbuch: Recht, Region: Deutschland, Sprache: Deutsch, Thema: Verstehen, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, Verlag: Verbraucherzentrale NRW, Verlag: Verbraucherzentrale NRW e.V., Breite: 247, Höhe: 28, Gewicht: 1014, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 34.90 € | Versand*: 0 €
  • Immobilienmärkte und Immobilienbewertung
    Immobilienmärkte und Immobilienbewertung

    Immobilienmärkte und Immobilienbewertung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3., vollst. überarb. u. erw. Aufl., Erscheinungsjahr: 20200920, Produktform: Leinen, Redaktion: Francke, Hans-Hermann~Rehkugler, Heinz~Wölfle, Marco~Raffelhüschen, Bernd, Auflage: 20003, Auflage/Ausgabe: 3., vollst. überarb. u. erw. Aufl, Abbildungen: mit ca. 148 Abbildungen, Keyword: Immobilienökonomie; Immobilienprodukte; Immobilien; Bilanzierung; Bewertungsverfahren; Immobilienmarktdaten; Immobilienkrise; Discouted Cashflow-Verfahren; Kapitalanlageentscheidung; Immobiliengesellschaften, Fachschema: Immobilie, Fachkategorie: Industrien und Branchen, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Einzelne Wirtschaftszweige, Fachkategorie: Management: Immobilien und Anlagen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIV, Seitenanzahl: 607, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen, Franz, GmbH, Verlag, Länge: 246, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1221, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783800638086 9783800630929, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 142739

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

    Preis: 6.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Ratgeber Immobilienfinanzierung| Finanzierungsmöglichkeiten Immobilien|Handbuch Finanzierung Hauskauf
    Ratgeber Immobilienfinanzierung| Finanzierungsmöglichkeiten Immobilien|Handbuch Finanzierung Hauskauf

    Tipps für Baufinanzierung, Haus- & Wohnungskauf

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  • Ist eine auflassungsvormerkung notwendig?

    Ist eine Auflassungsvormerkung notwendig? Eine Auflassungsvormerkung ist in der Regel empfehlenswert, wenn ein Immobilienkaufvertrag abgeschlossen wurde, aber die Eigentumsübertragung noch nicht vollzogen wurde. Sie dient dazu, das Eigentum an der Immobilie vor anderen Interessenten zu schützen und sicherzustellen, dass der Verkäufer die Immobilie nicht anderweitig veräußert. Zudem bietet die Auflassungsvormerkung Rechtssicherheit für beide Parteien und erleichtert den späteren Eigentumsübergang. Es ist ratsam, sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall eine Auflassungsvormerkung notwendig ist.

  • Wer beantragt die Auflassungsvormerkung?

    Wer beantragt die Auflassungsvormerkung? Die Auflassungsvormerkung wird in der Regel vom Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie beantragt. Sie dient dazu, das Eigentumsrecht des Käufers zu sichern, bevor die endgültige Eintragung im Grundbuch erfolgt. Durch die Auflassungsvormerkung wird verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück anderweitig verkauft oder belastet, bevor der Kaufvertrag vollständig abgewickelt ist. Der Antrag auf Auflassungsvormerkung wird beim zuständigen Grundbuchamt gestellt und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein.

  • Was bewirkt eine auflassungsvormerkung?

    Was bewirkt eine Auflassungsvormerkung? Eine Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer einer Immobilie das Recht auf Eigentumsübertragung, auch wenn der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt wurde. Sie schützt den Käufer vor einem Verkauf der Immobilie an Dritte und sichert ihm somit sein Anrecht auf das Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und dient als Sicherheit für den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsübertragung. Sie ist somit ein wichtiges Instrument im Immobilienrecht, um die Rechte des Käufers zu schützen.

  • Was ist die auflassungsvormerkung?

    Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch einer Person auf Übertragung des Eigentums an einer Immobilie sichert. Sie dient dazu, dass der Käufer einer Immobilie bereits vor der tatsächlichen Eigentumsübertragung im Grundbuch geschützt ist. Die Auflassungsvormerkung wird eingetragen, sobald der Kaufvertrag für die Immobilie notariell beurkundet wurde. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie anderweitig verkauft oder belastet, bevor die endgültige Eigentumsübertragung erfolgt. Erst nachdem die Auflassungsvormerkung gelöscht wurde, kann der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Ähnliche Suchbegriffe für Auflassungsvormerkung:


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    Immobilienfinanzierung Online: Per Mausklick attraktive Darlehenszinsen sichern

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    Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

    Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

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  • Burk, Peter: Finanzierungs- und Zahlungsfehler beim Immobilienkauf
    Burk, Peter: Finanzierungs- und Zahlungsfehler beim Immobilienkauf

    Finanzierungs- und Zahlungsfehler beim Immobilienkauf , Ohne teure Fehler zur eigenen Immobilie Haus oder Wohnung, Bestandsimmobilie oder Neubau, von privatem oder gewerblichem Anbieter, mit Makler oder ohne - bei der Finanzierung und Zahlung von Immobilien lauern viele Risiken. Damit Sie hierbei nicht in eine finanzielle Schieflage geraten, hat der unabhängige Immobilienexperte Peter Burk die 102 häufigsten Fehler gesammelt. Schritt für Schritt erklärt er, wo die Fallstricke liegen und wie Sie diese umgehen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen bei der Auswahl der Baufinanzierung und zeigt Ihnen, worauf im Darlehensvertrag zu achten ist. Außerdem erfahren Sie, wie Sie mit soliden Zahlungsplänen Kostenrisiken beim Immobilienkauf minimieren. So behalten Sie Kontrolle und Sicherheit auf Ihrem Weg ins Eigenheim. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wann bekommt man auflassungsvormerkung?

    Die Auflassungsvormerkung wird in der Regel im Rahmen eines Immobilienkaufs eingetragen. Sie dient dazu, das Eigentum an der Immobilie zu sichern, bis der Kaufvertrag vollständig abgewickelt ist. Die Auflassungsvormerkung wird beim Grundbuchamt beantragt und eingetragen, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Sie sichert dem Käufer das Recht auf Eigentumsübertragung, auch wenn der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig veräußern möchte. Die Auflassungsvormerkung bleibt solange bestehen, bis der Kaufvertrag vollständig erfüllt ist und die endgültige Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen werden kann.

  • Was kostet die auflassungsvormerkung?

    Die Kosten für eine Auflassungsvormerkung können je nach Bundesland und Grundstückswert variieren. In der Regel liegen die Gebühren für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt zwischen 0,2% und 0,5% des Kaufpreises. Zusätzlich können noch Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags anfallen. Es ist ratsam, sich vorab bei einem Notar oder dem zuständigen Grundbuchamt über die genauen Kosten zu informieren. Auch eventuelle weitere Gebühren, wie zum Beispiel für die Löschung der Vormerkung, sollten berücksichtigt werden.

  • Wo steht die auflassungsvormerkung?

    Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Sie dient dazu, den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einer Immobilie zu sichern, bevor die tatsächliche Eigentumsübertragung erfolgt. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und gibt potenziellen Käufern und Gläubigern die Möglichkeit, über das bestehende Kaufinteresse informiert zu sein. Sie bleibt solange bestehen, bis die tatsächliche Eigentumsübertragung erfolgt ist und die Vormerkung gelöscht wird. In der Regel wird die Auflassungsvormerkung vom Notar im Zuge des Immobilienkaufs beantragt und eingetragen.

  • Was passiert nach der auflassungsvormerkung?

    Nach der Auflassungsvormerkung erfolgt die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch. Dies geschieht, sobald alle Bedingungen erfüllt sind und der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Erst nach der Eintragung der Auflassung im Grundbuch wird der Käufer rechtlich als neuer Eigentümer anerkannt. Erst dann kann der Käufer uneingeschränkt über die Immobilie verfügen, beispielsweise sie vermieten oder verkaufen. Die Auflassungsvormerkung dient also als Sicherheit für den Käufer, dass ihm die Immobilie auch tatsächlich übertragen wird.

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